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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sylt-Appartements

 

  1. Sylt Appartement GbR (SA)
    Das Mietverhältnis wird von der Sylt-Appartement GbR deren Geschäftsführer und Gesellschafter Frau Jannina Maaß und Herr Thomas Casper sind, vermittelt. Die Sylt Appartement GbR ist nicht Vermieterin. Vermieter ist der jeweils im Mietvertrag angegebene Eigentümer. SA selbst ist also Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen.

 

  1. Anreise: Geschäftszeiten: Montags bis Freitags 09:00 bis 16:30 Uhr, samstags 09:00 bis 14:00 Uhr sonntags (01.05. – 31.10.) nach Bedarf. Notdienst außerhalb unserer Geschäftszeiten bis 21:00 Uhr
    Notfallnummer: 0175 227 44 87
    Notdienst beinhaltet, Ausgesperrt, fehlende aber bestellte Wäsche, Wasserschäden, Stromausfall, Sommer defekter Kühlschrank, Winter defekte Heizung.
    Die Schlüssel für das Mietobjekt werden am Anreisetag ab spätestens 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der SA ausgehändigt. Sofern das Objekt bezugsfertig gereinigt ist, kann die Schlüsselübergabe auch früher erfolgen. Bitte melden Sie sich in unserem Büro. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro SA nur nach kompletter Zahlung der Miete und Kurabgabe. Außerhalb der Geschäftszeit erfolgt die Schlüsselausgabe gegen Eingabe der Buchungsnummer von SA aus dem Schlüssel-Safe am Büro.  
    Das Mietobjekt darf nur für Wohnzwecke und nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Das Mietobjekt oder Teile hiervon dürfen nicht entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Dritte in diesem Zusammenhang sind alle Personen, die nicht Mieter oder diejenigen Personen sind, die von der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl erfasst sind.

 

  1. Abreise: Das Mietobjekt ist bei Abreise spätestens um 10:00Uhr besenrein zu verlassen und die Schlüssel und Gästekarten unverzüglich danach in den Geschäftsräumen der SA abzugeben. Das Geschirr ist zu reinigen, die Wäsche abzuziehen und der Müll zu entsorgen. Fenster und Türen sind zu schließen. Bei der Verletzung dieser Vorgaben ist der Mieter verpflichtet, für den zusätzlichen Aufwand der SA ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Zusätzliche Arbeiten werden mit 50,00 € als Stundensatz berechnet. Für Schlüssel (alle Inselorte) und Gästekarten aus Wenningstedt/Braderup und Kampen, die in Wohnungen bei Abreise liegen gelassen werden, berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 35,-€. Werden nicht alle Schlüssel rechtzeitig abgegeben, drohen Schadensersatzansprüche, etwa durch Einbau eines Ersatzschlosses. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe von Schlüsseln haftet der Mieter für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe der Tagesmiete. Ferner haftet der Mieter für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemiete auf Grund einer verspäteten Überlassung des Mietobjekts. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt auf Kosten der Mieter neue Türschlösser einbauen zu lassen.

 

  1. Haftung: Der Mieter hat Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes umgehend der SA mittzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung wird davon ausgegangen, dass sich das Mietobjekt einschließlich des Inventars im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Der Mieter hat das Mietobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. In den Objekten ist das Rauchen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Mieter für daraus zu vertretenden Mietausfällen und Mehrkosten sowie ggfs. Schadenersatzansprüche. Die SA und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Vorstehender Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen der SA und des Vermieters. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das Mietverhältnis umfasst das Objekt, wie in unserem Angebot beschrieben. Alle Objekte sind vollständig möbliert und mit ausreichend Hausrat versehen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere für genannte m²-Zahlen übernehmen wir keine Haftung. Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird (z.B. bei Wasser-, Brand- oder Sturmschäden). Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen.
    Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages

 

  1. Internet: Falls im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, haftet die SA und der Vermieter nicht für die Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Ein rechtlicher Anspruch besteht dafür nicht. Es verpflichtet sich der Mieter diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte. Rechtswidrige Kontaktaufnahmen; Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“); Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten; Eindringung in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“); Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben; unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“); Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können. Soweit der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, haftet er für Schadensersatzansprüche. Er stellt die Firma SA und den Eigentümer des Mietobjektes von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

 

  1. Haustiere: Der Aufenthalt von Haustieren in der Wohnung ist untersagt, sofern mit dem Mietvertrag nicht ein Anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Sind Haustiere zulässig, dürfen diese nur nach Anmeldung bei SA gegen einen Aufpreis pro Tier und Übernachtung gehalten werden. Ein Aufenthalt auf Polstermöbeln und in den Betten ist zu unterbinden. Verunreinigungen der Außenflächen des Mietobjektes bzw. um dieses herum sind ebenfalls zu unterbinden, hilfsweise umgehend vom Mieter zu beseitigen. Mieter haften für Schäden, die durch Tiere verursacht werden.

 

 

  1. Wohnungsgrößen: Die angegebenen Flächen des Mietobjekts entsprechen dem sogenannten Fußleistenmaß. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Möblierung oder Anordnung der Möbel. Die Qualität der Möbel entspricht jedoch stets derjenigen, die Werbemittel für das Mietobjekt entnommen werden kann. Verfügt das Mietobjekt über eine Außenfläche (Garten, Terrasse oder Balkon) stehen im Winterhalbjahr keine Außenmöbel zur Verfügung. Maßangaben in Garagen und Abstellflächen sind vor Nutzung zu beachten und obliegen der Verantwortung des Mieters. In den jeweiligen Garagen hängen entsprechende Nutzungshinweise aus und müssen vom Mieter vor der Nutzung beachtet werden. Bitte beachten Sie auch explizit die Durch - und Einfahrthöhen Der Garagen und Doppelstockstellplätze. Eine Haftung durch uns oder den Eigentümer wird grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Gästekarten/Kurkarten: Die Gästekarte wird von SA ausgestellt und ist auch an SA zu bezahlen. Die Gästekarten der Gemeinden Kampen und Wenningstedt/Braderup sind bei Beendigung der Mietzeit an SA zurück zu geben. Erfolgt dieses nicht ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 98,-€ (Jahresgästekarte) pro Karte zu zahlen.

 

  1. Gepäck: Kofferzustellung ins Objekt „Kurzentrum“ 5,-€ pro Gepäckstück und Strecke. Alle anderen Objekte/Ortschaften 10,-€ Gepäckstück/Strecke. Bei Sonntagsanreisen ist die Kofferzustellung erst montags möglich.

Eine Gepäckunterstellung im Büro SA ist nur nach Absprache möglich. Für Gepäckstücke wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Kinderbetten / -stühle: Kinderreisebetten und Kinderholzbetten ohne Bettzeug sowie Kinderhochstühle, sofern verfügbar, sind extra gegen Gebühr zu bestellen. Benutzung auf eigene Gefahr!

 

 

  1. Reinigung: Sollte das Objekt nicht zufriedenstellend gereinigt sein, muss eine Rückmeldung an SA bis spätestens den nächsten Urlaubstag erfolgen, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

 

 

  1. Wäsche: Alle Ferienobjekte werden generell mit Wäsche vermietet. Ein Wäschepaket enthält einen Bettbezug, ein Kissenbezug, ein Laken, zwei Badetücher, zwei Handtücher, ein Geschirrtuch und einen Badevorleger.

 

  1. Buchungsgebühr: Pro Vertrag wird eine einmalige Gebühr berechnet.

 

 

  1. Nebenkosten: Die Übernachtungspreise verstehen sich inklusive Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)

 

  1. Zahlung: Nach Vertragsabschluss 10% Anzahlung, Restzahlung 14 Tage vor Anreise. Bei kurzfristiger Buchung Zahlung in bar oder per EC-Karte vor Ort.

 

 

  1. Preise: Die Mietpreise sind je nach Ausstattung und Lage unterschiedlich, verbindlich sind die auf dem Mietvertrag ausgedruckten Preise! Das gleiche gilt für die Höhe der Endreinigungsgebühr. Alle Preise im Preisteil sind in Euro und ohne Gewähr. Beachten Sie auch bitte die Best-Preis Garantie des jeweiligen Portals.

 

  1. Grundrisse: Wir übernehmen keine Gewähr für das Vorhandensein eingezeichneter Möbel, es handelt sich lediglich um Beispiele. Abweichungen sind möglich. Die Abbildungen sind nicht maßstabsgerecht.

 

 

  1. Besonderheiten: Inselweit kann es ganzjährig zu Bauaktivitäten kommen, über die SA nicht informiert ist. Besonders in der Reisezeit Nabensaison kann es durch Renovierungsarbeiten in unseren Anlagen und Appartements und Häusern zu Baulärm kommen.

 

  1. Kündigung: Vorrangig gelten die Storno und bedingungen des jeweiligen Portals. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Miete entfällt nicht dadurch, dass der Mieter das Mietobjekt aus Gründen die in seiner Person liegen, zum Beispiel Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht nutzt.. Auf die Miete können bei Direktbuchung jedoch ersparte Aufwendungen, die entgegenkommend mit 20 % pauschalisiert werden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung des Mietobjekts angerechnet. Mithin muss der Mieter gegebenenfalls 80 % der Miete zahlen, auch wenn er das Mietobjekt nicht nutzt. Die Abänderung von Mietverträgen, insbesondere zeitliche Verschiebung ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte der Vermieter im Einzelfall hierzu bereit sein, hat die SA Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €.
    Falls das Mietobjekt auf Grund von nicht vorhersehbaren Umständen, z.B. Feuer- oder Sturmschaden, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen. Ist dem Vermieter dies nicht möglich, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Mietverträge für das Folgejahr können von beiden Mietparteien ohne Angabe von Gründen bis zum 31.12. des laufenden Jahres kostenfrei gekündigt werden. Die Parteien verzichten wechselseitig auf jegliche Ansprüche. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

  1. Portalbuchung: Bei Buchungen über Portale können Sie innerhalb von 24 Stunden kostenlos zurücktreten, sollten Sie mit den aufgeführten Punkten nicht einverstanden sein. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen oder Teile davon unwirksam sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten. Diese AGB gelten auch als Ergänzung zu den AGB des jeweiligen Buchungsportals.

 

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.